Seit dem 13. Juni 2014 gilt bei Internetgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucher, das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie“.

Um sofort – und nicht erst nach 14 Tagen – tätig werden zu können, ist es erforderlich, dass Sie auf das Widerrufsrecht verzichten. Sie verlangen durch diese Kontaktaufnahme, Ihren Besichtigungswunsch, ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen (§ 357 Abs. 8 BGB) und stimmen ausdrücklich zu. Ihnen ist bekannt, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).