Nach dem Geldwäschegesetz sind Immobilienmakler verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen.
Sie sind an dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie interessiert und arbeiten mit einem Immobilienmakler zusammen? Nun wundern Sie sich, dass der Immobilienmakler Sie nach Ihrem Personalausweis fragt?
Der Gesetzgeber hat einen großen Kreis von Gewerbetreibenden zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes verpflichtet. Zu diesem Kreis gehören u.a. neben Kreditinstituten, Versicherungen, Rechtsanwälte und Notaren, Wirtschaftsprüfern und Treuhändern auch die Immobilienmakler.
Wir sind demnach gemäß § 2 Ziffer 10 verpflichtet, die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes einzuhalten und bei der Ausübung unserer Tätigkeit danach zu handeln; dadurch werden uns bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegt.
Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) müssen Immobilienmakler die Identität Ihrer Kunden feststellen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten.
Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.
Gemäß § 4 Abs. 6 GWG sind Sie als Kunde verpflichtet, dem Immobilienmakler die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.